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Stornierung und vorzeitige Abreise

Wir obliegen den Rechten und Pflichten des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Für den Fall einer unerwarteten Stornierung empfehlen wir euch den Abschluss der ERGO-Storno-Versicherung inkl. Covid-19 Absicherung. Diese erstattet u. a. auch, wenn ein Familienmitglied oder auch ein nicht-mitreisender Angehöriger an Corona erkrankt, wie auch bei behördlich angeordneter Quarantäne!

Im Falle einer Stornierung oder vorzeitiger Abreise wird die Ausfallzeit mit 90 % des Reisepreises berechnet, falls die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann. Weitere Informationen findet ihr hier: Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA - Beherbergungsvertrag.

Wann ist ein kostenloses Stornieren des gebuchten Urlaubs möglich?

Wenn uns als Gastgeber aufgrund behördlicher Anordnung das Vermieten zu touristischen Zwecken untersagt ist und/oder wenn ihr aufgrund behördlich angeordneter Ausgehbeschränkung nicht anreisen könnt.